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PatInnen
- Welche Aufgaben hat ein Pate/eine Patin?
Mit der Entscheidung eine Patenschaft zu übernehmen Erwachsene eine längerfristige Verantwortung, die aber auch eine große persönliche Bereicherung darstellt. In welcher Form und Intensität der Kontakt zwischen PatIn und Flüchtling besteht, ist selbstverständlich nicht allgemein vorgegeben und hängt von beiden Seiten ab - zum einen davon, in welcher Situation sich der Jugendliche gerade befindet und was an Unterstützung benötigt wird, zum anderen davon, was die Patin/der Pate bereit ist zu geben bzw. geben kann. Die Intensität des Kontaktes entwickelt sich im Rahmen der Auseinandersetzung miteinander und verändert sich natürlich auch. Ziel sollte jedoch sein, den Kontakt zum Jugendlichen kontinuierlich und längerfristig zu halten.
Aufgaben der PatInnen:
Aufbau einer Vertrauensbasis
Viele Jugendliche kämpfen mit Ängsten und Sorgen, die aus ihrer Fluchtgeschichte resultieren. Daher benötigen sie dringend jemanden, zu dem sie eine solide Vertrauensbasis aufbauen können. Jemanden, der sich Zeit nimmt, Verständnis hat und zuhört. Aber auch das Aufzeigen von Grenzen und das Durchleben von Meinungsverschiedenheiten und Konflikten sind Bestandteil einer authentischen Beziehung.
Hilfe beim Erlernen der deutschen Sprache
Das Herstellen des ersten Kontaktes kann sich mitunter etwas schwierig gestalten, da viele Jugendliche noch nicht so gut Deutsch sprechen, sodass eine Unterhaltung nicht immer ganz ohne Missverständnisse gegeben ist.
Hilfestellung beim Spracherwerb und Lernnachhilfe bieten eine gute Möglichkeit, um die Beziehung weiterzuentwickeln. Mit Englisch und Deutsch kommt man aber in den Anfängen des Kontaktaufbaus recht gut zurecht. Wir vermitteln keine Patenschaften, wo eine sprachliche Verständigung noch überhaupt nicht möglich ist.
Unterstützung im Alltag
Gemeinsame Freizeit- und Wochenendaktivitäten; gemeinsam kochen; spazieren gehen; Beratung bei Fragen zu Schule, Ausbildung, Arbeit (in Abstimmung mit der Einrichtung, wo der Jugendliche lebt und betreut wird, solange er minderjährig ist); Begleitung zum Arzt, Vermitteln von Kontakten ...
Begleitung zu den Asylbehörden
Es kann hilfreich sein, mit dem/ der Jugendlichen über das Asylverfahren zu sprechen, um ihn/ sie auf die Einvernahme am Bundesayslamt bzw. beim Unabhängigen Bundesasylsenat vorzubereiten (in Abstimmung und Kooperation mit der Rechtsvertretung durch die MA11, die für unbegleitete Minderjährige zuständig ist).
Besonders wichtig ist die Unterstützung im fremdenpolizeilichen Verfahren, da hier die Vertretungspflicht des Jugendwohl- fahrtsträgers bereits mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres zu Ende ist und der junge Flüchtling ab diesem Zeitpunkt ganz auf sich allein gestellt ist.
Die genannten Punkte bieten nur begrenzten Einblick in die Praxis - die konkreten Unterstützungsleistungen sind vielfältig und in jeder einzelnen Beziehung zwischen PatIn und Flüchtling etwas anders gelagert. Um sich ein Bild über die unterschiedlichen Formen und Facetten der Patenschaft zu machen, finden sie unter dem Link Patinnen erzählen Erlebnis- und Erfahrungsberichte aus bestehenden Patenschaften.