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Hintergrund
- Zugang zum Arbeitsmarkt




Untenstehender Erlass, der sogenannte Bartenstein Erlass, war bis 2021 bestimmend, und prägt die restriktive Haltung der Behörden bis heute.
Zu den aktuellen Entwicklungen lesen Sie am besten in der asyl aktuell 4/23, nach, die unter dem Titel 'Arbeit nach der Flucht' ganz dem Thema Arbeitsmarkzugang gewidmet ist.

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Erlass des BMWA, 20.5.2004

Durch einen Erlass des BMWA vom 20.5.2004 wurden die Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen auf Kontigente nach § 5 AuslBG eingeschränkt, AsylwerberInnen können daher nur Beschäftigungsbewilligungen für Saison- und Erntearbeit erhalten. Auch diese Kontingentplätze sind rar, da EU-BürgerInnen (inbes. nachgefragt von Staatsangehörigen der neuen EU-Mitgliedsländer) bzw. besser integrierte MigrantInnen bevorzugt behandelt werden.

Die EU-Statusrichtlinie - 'Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten'  legt die maximale Frist für den Nicht-Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerbern mit einem Jahr fest. Österreich hat diese Frist im AuslBG 2004 mit drei Monaten max. Nicht-Zugang gut umgesetzt, allerdings wird durch den o.a. BMWA-Erlass der Zugang zum Arbeitsmarkt zurückgenommen – ausgenommen Kontigente für Saison- und Erntearbeit.

Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen:

  • 1. Kontingente im Bereich Saison- und Erntearbeit
  • 2. Gemeinnützige Beschäftigung in Einrichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden:
    3-5 €/Std.; Gefahr des Unterlaufens von Kollektivvertragsbestimmungen; gemeinnützige Arbeit zählt nicht als Einkommen, muss von AsylwerberInnen daher nicht mit Grundversorgungsleistungen gegenverrechnet werden!
  • 3. 110 €/Monat Zuverdienst:
    Diesen Betrag dürfen AsylwerberInnen generell neben dem Bezug von Grundversorgungsleistungen dazuverdienen, alles darüber Hinausgehende muss mit der Grundversorgung gegenverrechnet werden.
  • 4. Neue Selbstständige:
    AsylwerberInnen können Tätigkeiten als Neue Selbstständige ausüben, die von der Gewerbeordnung ausgenommen sind. (z.B. Sprachtraining, Sportlehrer, Journalismus, Übersetzer, Künstler). Schwierig ist oft die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit.
  • 5. Volontariate:
    sind nur möglich, wenn sie der Erweiterung und Anwendung von bereits bestehenden Fähigkeiten und Fertigkeiten dienen; kein Entgeltanspruch, müssen beim AMS angezeigt werden; max. 3 Monate/Kalenderjahr möglich.
  • 6. Praktika:
    im Rahmen einer Ausbildung, eines Lehrplans möglich, nicht entgeltpflichtig, anzuzeigen beim AMS.
  • 7. Bewilligungsfreie Beschäftigung im Rahmen einer künstlerischen Gesamtproduktion:
    Lt. §3 Abs. 4 lit b (künstler. Gesamtproduktion) des Durchführungserlasses zur AuslBG v. 1.1.03 können Konzert-, BühnenkünstlerInnen oder Angehörige der Berufsgruppen Artisten, Film-, Rundfunk-, Radioschaffende oder Musiker bis zu 4 Wochen bewilligungsfrei beschäftigt werden, wenn eine künstlerische Veranstaltung oder eine Produktion sichernde Tätigkeit im Rahmen einer Gesamtproduktion ausgeübt wird. (Theateraufführung, Konzert-, Theatertournee, Filmaufnahme ...)


  • Freier Zugang zum Arbeitsmarkt für subsidiär Schutzberechtigte
    Eine Verbesserung gab es seit 1. Jänner 2006 zumindest für subsidiär Schutzberechtigte, die seit diesem Datum freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben, unter der Voraussetzung, dass sie diesen Status mit Stichtag 1. Jänner 2006 bereits ein Jahr besaßen.

    Durch eine Novelle des AuslBG ist nun seit 1.Jänner 2008 der freie Zugang zum Arbeitsmarkt für alle subsidiär Schutzberechtigen gegeben – eine weitere Hürde ist damit genommen.

    Anerkannte Flüchtlinge haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt.







    Bildungssituation für junge Flüchtinge
    Auch im Bereich der Ausbildung sind unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Flüchtlinge mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert ...  » mehr
     
    Zugang zum Arbeitsmarkt
    AsylwerberInnen haben einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ...  » mehr
     
    Psychische Situation
    Junge Flüchtlinge, die auf sich alleine gestellt sind,  sind einer immensen psychischen Belastung ...  » mehr
     
    Finanzielle Situation
    Die finanzielle Situation – mit 40 Euro Taschengeld im Monat – ist für längere Zeit extrem schwierig ...  » mehr
     
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